Steueränderungen 2020 – Das solltest du wissen!

Was sind Steueränderungen?

Die Steuergesetzgebung ist ein Rechtsgebiet, das fortlaufend vom Gesetzgeber erneuert wird. Steueränderungen resultieren somit aus Änderungsgesetzen, die die aktuelle Gesetzgebung modifizieren. Auch im Jahr 2020 gibt es Steueränderungen, die die steuerliche Belastung der Privatpersonen und Unternehmen im nächsten Jahr verändert.

Warum gibt es Steueränderungen?

Steueränderungen dienen unterschiedlichen Zwecken. Zum einen verändert der Steuergesetzgeber die Gesetze, um das Steueraufkommen des Fiskus zu maximieren. Schließlich werden finanzielle Mittel immer benötigt. Darüber hinaus können Steueränderungen auch als politisches Mittel fungieren, um beispielsweise die Wirtschaft anzukurbeln. Wenn der Staat Steuererleichterungen veranlasst, möchte er die Privatpersonen mit mehr Kapital ausstatten, das fortan im Umlauf ist. Eine Verbesserung der Konjunktur ist das naheliegende Ziel. Oftmals sind es auch und gerade aktuelle Entwicklungen, die die Steuergesetzgebung beeinflussen.

Welche Steueränderungen 2020 gibt es?

Im Jahr 2020 hat der deutsche Gesetzgeber zahlreiche Änderungsgesetze verabschiedet, welche die Steuergesetzgebung ab dem Jahr 2020 verändern. Die meisten dieser Gesetze treten ab dem 01.01.2020 in Kraft, um für das gesamte steuerliche Veranlagungsjahr 2020 zu gelten. Im Folgenden findet eine Darstellung der sechs wichtigsten Steueränderungen im Jahr 2020 statt.

#1 Grundfreibetrag steigt

Zunächst steigt der Grundfreibetrag im Jahr 2020. Der Grundfreibetrag ist insbesondere für die Personen von Bedeutung, die wenig verdienen oder nicht im ganzen Jahr beschäftigt waren. Dies trifft beispielsweise auf Studenten, Auszubildende oder sonstige Geringverdiener zu. Wenn diese Personen unter dem sogenannten Grundfreibetrag mit ihrem Jahreseinkommen liegen, müssen diese keine Einkommenssteuer bezahlen. Falls die Einkommenssteuer bereits im Voraus entrichtet wurde, zahlt das Finanzamt die Steuer vollkommen zurück.

Durch den Anstieg des Grundfreibetrags profitieren mehr Menschen von dieser Steuergesetzgebung. Der Grundfreibetrag beträgt nun für Ledige 9408 Euro, während Verheiratete 18.816 Euro verdienen können, ohne die Einkommenssteuer bezahlen müssen. Der Grundfreibetrag ist übrigens nicht am Bruttoeinkommen zu bemessen – vielmehr geht es um das zu versteuernde Einkommen. Werbungskosten, Spenden etc. können bereits im Voraus abgezogen werden.

#2 Kleinunternehmergrenze steigt

Zudem profitieren nicht nur Privatpersonen mit geringem Einkommen von den Steueränderungen im Jahr 2020. Es steigt auch die Kleinunternehmergrenze an. Bis vor dem Jahr 2020 durften Kleinunternehmer nicht mehr als 17.500 Euro verdienen – andernfalls werden die Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung sorgt dafür, dass beispielsweise die Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit werden.

Die Steueränderungen im Jahr 2020 führen dazu, dass die Kleinunternehmergrenze stark ansteigt. Fortan dürfen Selbstständige oder Freiberufler bis zu 22.000 Euro verdienen um die Regelung in Anspruch zu nehmen.

#3 Verpflegungsaufwand steigt

Darüber hinaus gehört zu den Steueränderungen im Jahr 2020 der Anstieg des Verpflegungsmehraufwands. All diejenigen Personen, die vom pauschalen Verpflegungsmehraufwand profitieren, können sich freuen. Dies sind beispielsweise Fluglotsen, Studenten und Auszubildende. Bei den Werbungskosten können diese Personen bestimmte Beträge von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber erhöht im Zuge der Steueränderungen 2020 die Pauschalen für das Absetzen der Werbungskosten. Die höheren Pauschalen führen zu einer geringeren steuerlichen Belastung.

Besonders profitabel ist die Gesetzesänderung für die Berufskraftfahrer. Diese können fortan bei einer Übernachtung im eigenen Fahrzeug acht Euro von den Steuern absetzen.

#4 Rentnererhöhung

Zudem hat sich der Gesetzgeber im Jahr 2020 für eine Rentenerhöhung entschieden. Diese findet jedoch erst am 01.07.2020 statt. Die Erhöhung beträgt 3,15% in den alten und 3,92% in den neuen Bundesländern. Die deutschen Rentner bekommen anschließend höhere Renten. Dies wirkt sich jedoch auf die Steuern aus. Denn zahlreiche Rentner werden dadurch den Grundfreibetrag übersteigen – obwohl dieser angehoben wurde. Die Rentner sind fortan steuerpflichtig und zu einer Steuererklärung verpflichtet.

#5 Weiterbildungsmaßnahmen sind steuerfrei

Darüber hinaus enthalten die Steueränderungen im Jahr 2020 auch Änderungen im Bereich der Weiterbildung bereit. Wenn sich Privatpersonen weiterbilden müssen, kann die Steueränderung von Interesse sein. Rückwirkend ab dem Jahr 2019 sind berufliche Fort- und Weiterbildungskosten steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt für all diejenigen Weiterbildungsmaßnahmen, welche zumindest überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfanden. Schließlich stellen berufliche Weiterbildungskosten keinen Arbeitslohn dar – daraus ergibt sich die Steuerfreiheit dieser Maßnahmen.

#6 Elektrofahrzeuge und Job-Tickets

Dem Umweltschutz kommt immer größerer Bedeutung zu. Dies bleibt auch dem Gesetzgeber nicht verborgen. Aus diesem Grund entscheidet sich der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2020 für eine Begünstigung der Halter von umweltfreundlichen Fahrzeugen. Sowohl Elektro- als auch Hybridfahrzeuge werden begünstigt. Für die Halter ist im Jahr 2020 eine neue Sonderabschreibung möglich, die nur für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge gilt. Fortan können die Besitzer 50% der Anschaffungskosten abschreiben. Zur weiteren Förderung der elektrischen Fahrzeuge sinkt die Besteuerung von Elektro-Fahrzeugen als Dienstwagen um die Hälfte. Alle Fahrzeuge bis zu einem Wert von 40.000 Euro werden fortan anstelle von 0,5% nur noch mit 0,25% besteuert.

Zudem gibt es Steueränderungen in 2020, welche die Unterstützung vom Arbeitgeber in Form von Ticketzuschüssen noch lohnenswerter machen. Zuschüsse des Arbeitgebers zum öffentlichen Verkehr von der Wohnung zur Arbeitsstelle sind ab dem Jahr 2020 steuerfrei. Die bisherige Anrechnung auf die Entfernungspauschale entfällt ab dem Jahr 2020. Arbeitnehmer können somit Werbungskosten in größerer Höhe geltend machen. Die Besteuerung der Jobtickets erfolgt zudem in Zukunft mit pauschalen 25%.

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